SaaS-Partnervertrag — Standard-Pattern für agentic ventures
Destillat aus der Icking-Verhandlung (HeyJulia v3→v4) und der zugehörigen Recherche. Anwendbar auf jeden künftigen Partner, der eine agentic-ventures-SaaS in einer Branche/Region vertreibt.
Wann triggert dieses Pattern: Sobald ein Partner-Setup gebaut wird mit (a) AV liefert SaaS, (b) Partner liefert Markt/Vertrieb, (c) Revenue-Share oder Lizenz-Modell, (d) ggf. Cross-Branchen-Vermittlungen.
Wann NICHT: Klassischer Festpreis-Werkvertrag (Anpassung/Integration ohne Recurring), reine Affiliate/Partner-Provision ohne eigenen Vertrieb, M&A/Joint-Venture mit Anteilseignern.
Sechs Bausteine
1. IP-Setup — einmal sauber, dann nie wieder Diskussion
Problem: Marvin entwickelt SaaS als Privatperson, will Vertrag mit der UG schließen.
Falle: UG kann keine Sacheinlage (§ 5a Abs. 2 S. 2 GmbHG). Klassische “ich bringe Code als Stammkapital ein” geht nicht. Wenn man kurz nach Bareinlage einen Asset-Kauf macht: verdeckte Sacheinlage, persönliche Haftung des Gründers auf das volle Stammkapital.
Lösung: IP-Einbringungsvertrag Marvin → AV unentgeltlich als Gesellschafterbeitrag außerhalb des Stammkapitals. Vermeidet Sacheinlage- und vGA-Falle vollständig. Räumt der UG ein ausschließliches, räumlich/zeitlich/inhaltlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein.
Standard-Präambel:
“AV ist Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an [Produkt], eingeräumt durch ihren Alleingesellschafter Marvin Kühlmann mit IP-Einbringungsvertrag vom [DATUM]. AV ist berechtigt, diese Rechte gegenüber Dritten geltend zu machen und im eigenen Namen zu lizenzieren.”
Optional später: Asset-Kauf zur Bilanz-Aktivierung nach 12 Monaten Zeitabstand zur Gründung — entkoppelt vom Gründungsvorgang, kein verdeckte-Sacheinlage-Risiko.
Detail + 1-Seiten-Mustervertrag: ../../runs/2026-05-05-research-icking-vertragsthemen/01-ip-uebertragung-ug.md
2. Vergütung — fester Betrag pro aktivem Nutzer
Problem: 50/50-Revenue-Share-nach-Infra ist ökonomisch fair, aber operativ Hölle: monatliche Infra-Belege, Streit über “was zählt zu Infra”, Audit-Rechte, Reporting-Pflichten, alles streit-anfällig.
Lösung: Statt prozentualer Split → fester EUR-Betrag pro aktivem Nutzer/Monat an Partner. Berechnung intern: Endkundenpreis - Infra - AV-Marge = Partner-Anteil. Kommuniziert wird nur die Endzahl.
Vorteil: So transparent wie eine Lizenz, kein Reporting-Streit, automatischer Report aus dem AV-Partner-Portal. AV trägt Infra-Risiko aus eigenem Anteil — ist dafür immun gegen “alle Endkunden zahlen drauf, aber Infra ist hoch”.
Backstop: Fair-Use-Klausel für Heavy-User (z.B. >10 GB Speicher / >50.000 API-Calls pro Monat über 3 Monate) — dann gemeinsames Upgrade-Gespräch oder technisches Limit, keine einseitige Kosten-Weiterreichung.
Standard-Klausel-Skelett:
§ X Vergütung Partner
(1) Für jeden über Partner gewonnenen und aktiv genutzten Endkunden-Account
erhält Partner [BETRAG] EUR netto pro aktivem Nutzer und Monat.
(2) "Aktiv genutzt" = mindestens ein Login pro Monat, dokumentiert in System-Logs.
(3) Abrechnung monatlich zum 15. des Folgemonats, automatischer Report im
Partner-Portal.
(4) Setup-Pauschale je Endkunde: [BETRAG] EUR netto, davon [%] an Partner als
Implementierungs-Anteil.
Detail + Markt-Vergleich: 02-saas-partnervertrag.md
3. Vertriebspflicht — Performance-Floor, kein Hard-MOQ
Problem: Ohne Vertriebspflicht sitzt Partner auf der Lizenz, blockiert den Markt, vertreibt nicht aktiv. Mit Hard-MOQ: AGB-rechtlich heikel und politisch schwer verkaufbar.
Lösung: Best-Effort + Performance-Floor mit Exklusivitäts-Kopplung. 12 Monate Anlaufphase ohne Floor. Ab Monat 13: Performance-Floor (z.B. 12 neue Endkunden/Jahr). Bei Verfehlen kippt die Exklusivität, nicht der Vertrag.
Standard-Klausel-Skelett:
§ Y Vertriebsbemühungen
(1) Partner verpflichtet sich zu aktiven Vertriebsbemühungen im Rahmen üblicher
kaufmännischer Sorgfalt. Eine harte Mindestabnahme wird nicht vereinbart.
(2) Erste 12 Monate: Anlaufphase ohne Floor, halbjährliche Reviews.
(3) Ab Monat 13: Exklusivität gemäß § Z gekoppelt an Performance-Floor von
[N] neu vermittelten und mindestens 3 Monate aktiven Endkunden pro Vertragsjahr.
(4) Floor in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen verfehlt → Exklusivität kippt
automatisch in nicht-exklusive Partnerschaft. Restvertrag unberührt.
Rückkehr zur Exklusivität nach erneutem Erreichen möglich.
4. Code-Escrow — Standard-Vertrauenssignal, einmal einrichten
Problem: Partner braucht Sicherheit, dass im Notfall (Insolvenz AV, Tod GF, Lieferausfall) der SaaS-Betrieb für seine Endkunden weiterläuft.
Lösung: Codekeeper SaaS-Escrow-Plan als Default (~2.000 €/Jahr). Online-Onboarding, Git-Push-Updates, Hash-Quittungen, EU-Storage. Einmal einrichten, neue Partner als Begünstigte hinzufügen (Marginal-Cost niedrig).
Auslöser-Set (vier konkrete):
- 60 Tage zusammenhängender Lieferausfall (Force-Majeure-Carve-out für Cloud-Provider, Cyberangriffe wenn Wiederherstellung binnen 14 Tagen eingeleitet)
- Endgültige Produkteinstellung ohne gleichwertigen Migrationspfad
- Insolvenz gekoppelt an außerordentliche Kündigung des Hauptvertrags (rechtssichere Variante, vermeidet § 103 InsO-Problem)
- Wesentliche Pflichtverletzung nicht binnen 30 Tagen nach Abmahnung behoben
Wichtig: Tod/Geschäftsunfähigkeit GF NICHT als expliziter Trigger — schwer objektivierbar. Über 60-Tage-Lieferausfall implizit abgedeckt.
Auslöse-Verfahren: Schriftliche Anzeige + Nachweis (Monitoring-Logs / Insolvenzbeschluss / Abmahnung). 14-Tage-Widerspruchsfrist AV. Dann Herausgabe.
Lizenz-Scope nach Herausgabe: Eng — nur Aufrechterhaltung der Partner-Instanz, kein Weiterverkauf, keine kommerzielle Verwertung außerhalb dieses Zwecks.
Honest-Truth in der Verhandlung: Escrow ist Versicherung, nicht 100% Insolvenzschutz. § 103 InsO bleibt. Kein Konstrukt schützt zu 100%, deshalb über außerordentliche Kündigung formulieren.
Detail + §7-Klausel komplett: 03-code-escrow.md
5. OSS-Compliance — SBOM-Setup ist Tech-Hygiene
Problem: Open-Source-Komponenten können Compliance-Risiken auslösen — insbesondere AGPL bei SaaS (Network-Use-Klausel). Partner-Anwalt fordert Klärung.
Lösung — drei Schritte:
- AGPL-Sweep heute:
syft dir:. -o spdx-json+ grep nachAGPL/SSPL/GPLim Repo. Treffer dokumentieren oder ersetzen. - Syft in GitHub-Action pinnen:
anchore/sbom-action@v0als CI-Step, SBOM als Release-Artefakt. SPDX + CycloneDX als Output. - OSS-Policy intern (1 Seite): “Wir verwenden ausschließlich permissive Lizenzen (MIT/Apache/BSD/ISC/MPL). AGPL/SSPL/GPL/EUPL/OSL ausgeschlossen ohne schriftliche Risikoanalyse.”
Was NICHT lohnt für Solo-Phase: FOSSA, Snyk Pro, Black Duck — Overkill. Dependency-Track self-hosted erst ab 3+ Services oder Audit-Pflicht.
§8-Klausel-Bausteine:
- (1) SBOM-Lieferpflicht — auf Anfrage + jährlich + bei wesentlichen Releases
- (2) Copyleft-Ausschluss — namentlich GPL/AGPL/SSPL/EUPL/OSL ausgeschlossen, soweit Offenlegungspflicht ausgelöst würde
- (3) Freistellung — von Drittansprüchen aus OSS-Lizenzverletzungen, inkl. Rechtsverteidigungskosten. Carve-out: Kunde modifiziert selbst → kein Schutz
- (4) 72h-Vulnerability-Notification — analog DSGVO Art. 33
CRA-Vorbereitung: Reines SaaS fällt heute nicht unter den CRA. Sobald Download-Komponente (Browser-Extension, Desktop-Client, On-Prem-Connector) dazukommt, fällt dieser Bestandteil unter CRA — Reporting ab 11.09.2026, Voll-Anwendung 11.12.2027. Mit Syft-Setup sind wir vorbereitet.
Detail + §8-Klausel komplett: 04-oss-compliance.md
6. Tail-Provision — konsequent über alle Verträge
Problem: Nach Vertragsende muss klar sein, was mit vermittelten Bestandskunden + Cross-Branchen-Vermittlungen passiert.
Lösung — zwei Tail-Töpfe:
- Bestandskunden in Kernmarkt: 18 Monate Tail-Provision auf vermittelte Endkunden ab Vertragsende. Mehr als der konservative Standard (12 Monate), weil Branchen-Insider den Initial-Trust mitbringt. Endkunden-Verträge selbst bleiben bei AV.
- Cross-Branchen-Vermittlungen: 15% für 60 Monate ab jeweiliger Vermittlung mit klarer Lead-Attribution. Niemals lebenslang — wird in 3 Jahren teuer.
Lead-Attribution-Mechanik (essenziell):
- Schriftliche Lead-Vorstellung per Email an
leads@agentic.venturesmit Firmenname, Branche, Ansprechpartner - ODER Tracking-Referenz im Partner-Portal
- AV bestätigt binnen 5 Werktagen oder lehnt unter Begründung ab
- Lead verfällt nach 180 Tagen ohne Vertragsabschluss, sofern keine aktive Bearbeitung dokumentiert
- Bei Doppel-Vermittlungen: erste bestätigte Lead-Vorstellung gewinnt
Carve-out: Bei außerordentlicher Kündigung wegen Pflichtverletzung Partner entfällt der Tail.
Decision-Tree pro neuer Partner-Verhandlung
flowchart TD A[Neue Partner-Verhandlung] --> B{Recurring SaaS?} B -->|Nein| Z[Festpreis-Werkvertrag — anderes Pattern] B -->|Ja| C{IP bereits in UG?} C -->|Nein| D[Erst IP-Einbringungsvertrag] C -->|Ja| E[Direkt zum Partner-Vertrag] D --> E E --> F[Vergütung: fester Betrag/aktivem Nutzer] F --> G[Vertriebspflicht: Performance-Floor] G --> H[Code-Escrow: Codekeeper Begünstigte erweitern] H --> I[OSS: §8 Standard-Block] I --> J[Tail: 18 Mo + 60 Mo Cross-Branchen] J --> K[Anwalts-Review v1]
Stolperer-Liste
- Verdeckte Sacheinlage — Bareinlage und IP-Einbringung strikt trennen. Bei unentgeltlicher Einbringung entschärft, weil keine Gegenleistung.
- Aktivlegitimation vor UG-Eintragung — Verträge mit aufschiebender Bedingung auf Eintragung oder Genehmigungsklausel.
- Lifetime-Klauseln im Cross-Branchen-Bonus — niemals. 60 Monate hart als Maximum.
- AGPL/SSPL/GPL im Stack — vor jedem neuen Partner-Vertrag mit Syft prüfen, nicht erst nachdem Bäumer fragt.
- Code-Escrow ohne Update-Mechanik — quartalsweise Update oder Git-Push-Hook ist Pflicht. “Alter Code im Tresor” ist der DE-Praxis 1-Fehler.
- Reine Insolvenz-Trigger im Escrow — § 103 InsO-Problem. Über außerordentliche Kündigung koppeln.
- Vertrag vor Anwalts-Check unterschreiben — diese Patterns sind Grundlage, kein Ersatz für Anwalts-Review.
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Reports im selben Run
- 01-ip-uebertragung-ug.md
- 02-saas-partnervertrag.md
- 03-code-escrow.md
- 04-oss-compliance.md
- 05-synthese-empfehlung.md
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Erstanwendung
- icking — HeyJulia-Partnerschaftsvertrag v3 → v4